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KIRCHENEINTRITT

Was ist ... wenn ich (wieder) in die Kirche eintreten will

 

 

Wiederaufnahme

„Mitglied“ der Kirche wird man durch die Taufe. Wer getauft ist, gehört unwiderruflich zur Gemeinschaft mit Jesus Christus und der „Großfamilie der Kinder Gottes“. So verstanden gibt es keine "Nichtigkeitserklärung" der Taufe, keinen Austritt aus der Gemeinschaft der Gläubigen. Deshalb findet auch beim Wiedereintritt keine zweite Taufe statt.
Wenn man in Deutschland von Kirchenaustritt spricht, dann ist der Verwaltungsakt gemeint, bei dem Getaufte vor dem Standesamt erklären, dass sie nicht mehr zu ihrer Religionsgemeinschaft gehören wollen.
Die Kirche urteilt nicht über innere Beweggründe, die zu diesem Schritt führen. Sie respektiert die persönliche Entscheidung. Sie muss sich auch selbst prüfen, wo sie Ärgernis gegeben hat und Anlass für die Austrittserklärung war.
Der Kirchenaustritt ist meist nicht gleichbedeutend mit der Absage an den christlichen Glauben.

Äußerlich dokumentiert sich der Kirchenaustritt durch den Wegfall der Kirchensteuer. Doch mit Ihrer Erklärung haben Sie sich auch außerhalb der sichtbaren kirchlichen Gemeinschaft gestellt und damit auch vom Empfang der Sakramente ausgeschlossen.

Die Tür steht offen!

Vielleicht ist Ihnen nach einer Zeit des Abstandes oder aufgrund neuer Erfahrungen der Wunsch entstanden, wieder in die Kirche aufgenommen zu werden. Sie werden bei uns offene Türen finden.

Wer aus der Kirche ausgetreten ist und seinen Schritt rückgängig machen will, steht vor folgenden Fragen:

  • Was waren die Gründe für meinen Austritt, von welchen Motiven ließ ich mich leiten?
  • Welche Rolle in meinem Leben spielten damals, welche Rolle spielen heute Glaube und Kirche?
  • Was bewegt mich dazu, wieder in die Kirche einzutreten?

Der Weg

Für die Wiederaufnahme ist man nicht an seine Wohnortgemeinde gebunden.

Das Gespräch mit einem Seelsorger/in Ihres Vertrauens soll bei der Klärung der obenstehenden Fragen helfen. Mit Ihnen gemeinsam wird er/sie den Antrag auf Wiederaufnahme formulieren und ihn an das Bischöfliche Ordinariat in Eichstätt weiterleiten.

Sollten Sie einer anderen Glaubengemeinschaft beigetreten sein, besteht der erste Schritt darin, dass Sie dort Ihren Austritt erklären.

Benötigte Dokumente für den Wiedereintritt sind der Taufschein (kann bei der Taufpfarrei angefordert werden) und die Austrittsbescheinigung.

Die Wiederaufnahme soll nicht nur einen Rechtsakt darstellen, sie ist ein bewusster Neuanfang in der Glaubensgemeinschaft. Sie wird daher in einer schlichten Feier vollzogen, in der Sie vor einem Priester und zwei Zeugen Ihrer Wahl das Glaubensbekenntnis sprechen.
Die weiteren Verwaltungsschritte erledigt die Gemeinde, die Sie aufnimmt.

Erwachsenentaufe

Wenn Sie sich für die katholische Kirche interessieren und getauft werden wollen, dann setzen Sie sich bitte mit unserem Pfarrbüro in Verbindung.
In einem Gespräch wird Pfr. Schrollinger mit Ihnen abklären, wie die Vorbereitung auf die Taufe aussehen kann.
Der Beginn Ihrer Vorbereitungszeit auf die Taufe (= Katechumenat) wird im Gemeindegottesdienst mit der der feierlichen Übergabe des Glaubensbekenntnisses gefeiert.
Wenn Ihr Entschluss gereift ist, sich in die katholische Kirche taufen zu lassen, folgt ein feierlicher Gottesdienst im Eichstätter Dom mit dem Bischof und zusammen mit allen Taufbewerbern des Bistums .
Ihre Taufe findet dann in der St. Sebald-Kirche im Rahmen eines Gemeindegottesdienst bzw. bevorzugt in der feierlichen Osternachtsfeier statt.

Übertritt von einer anderen Kirche

Wenn Sie von einer anderen christlichen Kirche in die katholische Kirche übertreten wollen, brauchen Sie nicht mehr getauft werden, da die Taufe ökumenisch anerkannt wird.
Suchen Sie bitte das Gespräch mit Pfr. Schrollinger, der mit Ihnen abklären wird, welche inhaltliche Hinführung zur katholischen Kirche für Sie noch sinnvoll ist.

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Gottesdienstzeiten

Heilige Messen in Schwabach

Samstag
Penzendorf 18.30 Uhr

Sonntag
St. Sebald 9.00 Uhr
St. Peter und Paul 10.00 Uhr und 19.00 Uhr
St. Sebald 10.30 Uhr
Eichwasen 10.30 Uhr (in den Sommerferien geschlossen)

Beichtgelegenheit

St. Sebald: Samstag 15.30 bis 16.30 Uhr Gelegenheit zum Seelsorgegespräch und zur Beichte

Anbetungszeit in Schwabach/St. Peter und Paul

Freitag 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr, außer in den Schulferien