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KIRCHLICHE TRAUUNG

Im Sakrament der Ehe, der Liebes- und Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, wird etwas sichtbar von Gott, der die Quelle aller Liebe ist. Sie entscheiden sich für Ihren Lebensweg zu zweit. Dazu wünschen wir Ihnen viel Freude, Kraft und Gottes Segen.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen, die Ihnen helfen sollen, Ihren Festtag in organisatorischen Belangen der kirchlichen Trauung gut vorzubereiten.

Wenn Sie in einer der katholischen Kirchen in Schwabach heiraten möchten, können Sie hier ein Infoblatt zur kirchlichen Trauung in Schwabach herunterladen.


FAQ (Häufige Fragen)

Wo kann/sollte ich kirchlich heiraten?

In der Regel ist die Pfarrkirche des Brautpaares (oder eines der Brautleute) der naheliegenste Ort für die Eheschließung, denn diese ist ein Akt, der vor der kirchlichen Öffentlichkeit geschieht. Es bietet sich daher an, nicht an einem Ort zu heiraten, an dem man vollkommen fremd ist. Die Trauung kann aber auch an einem anderen Ort oder auch in einem anderen Land stattfinden. Auch in diesem Fall ist es jedoch notwendig, sich zuerst an das Pfarramt des eigenen Wohnsitzes wenden.

Die kirchliche Trauung soll dabei in jedem Fall in einer Kirche stattfinden und nicht an einem anderen Ort.

Was muss ich tun, wenn wir "auswärts" heiraten wollen?

Die Vorbereitung ist Aufgabe des Pfarrers Ihres Wohnsitzes. Mit ihm können Sie besprechen, welche Wünsche Sie haben und er kann ihnen dann das weitere Vorgehen erklären. Natürlich müssen Sie gegebenenfalls auch mit dem anderen Geistlichen sofort klären, ob er die Trauung übernehmen kann.

Was ist, wenn mein Partner evangelisch ist?

Wenn Ihr Partner evangelisch ist, können Sie selbstverständlich ebenfalls kirchlich heiraten.
Dazu gibt es drei Möglichkeiten:


1) Sie können katholisch heiraten. Sie sollten sich aber vorher mit dem Pfarrer Ihres evangelischen Partners in Verbindung setzen, damit er informiert und einverstanden ist.

2) Sie können evangelisch heiraten. Diese Trauung wird dann von der katholischen Kirche anerkannt, wenn Sie vorher mit dem zuständigen katholischen Pfarrer ein Gespräch führen (ca. 2 Monate vor der Hochzeit). Er erwirkt Ihnen vom Bischof die sog. “Dispens”.

3) Sie können „ökumenisch" heiraten, also unter Mitwirkung je eines Geistlichen beider Konfessionen. Dies ist entweder eine Trauung nach evangelischem Ritus unter Beteiligung eines Vertreters/Vertreterin der katholischen Kirche oder eine Trauung nach katholischem Ritus unter Beteiligung eines evangelischen Vertreters/Vertreterin
Dies ist dann sinnvoll, wenn beide Partner eine engere Beziehung zu ihrer jeweiligen Kirche haben.

Kann ich auch einen Nichtchristen kirchlich heiraten?

Auch in diesem Fall ist eine katholische Eheschließung möglich; allerdings handelt es sich dabei nicht um eine sakramentale Eheschließung. Gebete und Texte nehmen hierbei auf den ungetauften Partner Rücksicht. Allerdings muss das katholische Eheverständnis gewahrt bleiben. Ein ausführliches Vorgespräch ist hier sehr sinnvoll. Bei den Texten und Gebeten der kirchlichen Trauung wird unterschieden, ob der katholische Partner einen Partner heiratet, der zwar nicht getauft ist, aber an Gott glaubt (in der Regel also einen Angehörigen einer anderen Religion), oder ob der Partner nicht an Gott glaubt.

Kann ich einen geschiedenen Partner kirchlich heiraten?

Die katholische Kirche hält die Ehe für so unauflöslich wie die Treue Gottes zu den Menschen. Daher kann sie der Auflösung einer Ehe und einer neuen Eheschließung nicht zustimmen.

Allerdings kann geprüft werden, ob die „Vorehe“ nach katholischem Verständnis und Kirchenrecht gültig geschlossen wurde. Der hohe Wert der Ehe macht hierzu ein sorgfältiges Verfahren nötig, das durchschnittlich etwa eineinhalb Jahre dauert. Erste Informationen hierzu gibt der Seelsorger vor Ort, das Verfahren führt das Kirchengericht des Bistums, das Offizialat, durch. Auch hier kann man sich informieren.

Wenn Ihr Partner vorher nur standesamtlich verheiratet war, kann nur in einem Gespräch mit dem Pfarrer geklärt werden, ob eine katholische Trauung möglich ist.

In jedem Fall sind Sie zu einem Gespräch mit dem Pfarrer eingeladen. Denn Ihre neue Ehe sollte nicht mit einem Konflikt mit Ihrer Kirche beginnen. Wir freuen uns deshalb, wenn Sie rechtzeitig ein seelsorgerliches Gespräch suchen.

Stimmt es, dass die Kinder in jedem Fall katholisch werden müssen, wenn wir katholisch heiraten?

Nein! Der katholische Partner muss im sog. "Ehevorbereitungsprotokoll" mit seiner Unterschrift lediglich versichern, sich nach Kräften darum zu bemühen, dass mögliche Kinder katholisch getauft werden, soweit dies in seiner Ehe möglich ist. Sollten die Kinder später dann evangelisch getauft werden, bleibt der katholische Partner dennoch verpflichtet, sich aktiv an einer christlichen Erziehung zu beteiligen und seinen persönlichen Glauben als katholischer Christ zu leben.

Kann ich kirchlich heiraten, ohne standesamtlich verheiratet zu sein?

Seit dem 01.01.2009 besteht das Verbot einer kirchlichen Trauung ohne vorherige standesamtliche Eheschließung nicht mehr. Eine kirchliche Trauung ohne vorhergehende Zivileheschließung ist seitdem unter der Voraussetzung möglich, dass eine standesamtliche Eheschließung für die Brautleute unzumutbar ist. In diesem Fall wird eine Erlaubnis des Bischofs (sogenanntes ‚nihil obstat’) erbeten. Außerdem muss bestätigt werden, dass den Eheschließenden bewusst ist, dass eine kirchliche Hochzeit keine rechtlichen Folgen im staatlichen Bereich entfaltet und dass sie bereit sind, ihre aus der kirchlichen Hochzeit resultierenden Pflichten – trotz fehlender staatlicher Bindung - treu zu erfüllen. Vor dem staatlichen Gesetz gelten die kirchlichen Eheleute bei fehlender Zivilehe weiterhin in jeder Hinsicht als unverheiratet (auch bezüglich Unterhalt, Erb- und Steuerrecht, Namensrecht, Rentenansprüche und anderes mehr).

Was muss ich bei der Vorbereitung der kirchlichen Trauung beachten?

Alle Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserem Infoblatt für Brautleute.

Gottesdienstzeiten

Heilige Messen in Schwabach

Samstag
Penzendorf 18.30 Uhr

Sonntag
St. Sebald 9.00 Uhr
St. Peter und Paul 10.00 Uhr und 19.00 Uhr
St. Sebald 10.30 Uhr
Eichwasen 10.30 Uhr (in den Sommerferien geschlossen)

Beichtgelegenheit

St. Sebald: Samstag 15.30 bis 16.30 Uhr Gelegenheit zum Seelsorgegespräch und zur Beichte

Anbetungszeit in Schwabach/St. Peter und Paul

Freitag 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr, außer in den Schulferien